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Umsatzsteuerbefreiung von Personalgestellungen durch begünstigte Einrichtungen
Die Finanzverwaltung aktualisiert mit die Kommentierung im UStAE zur Steuerbefreiungsnorm des § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG bei begünstigter Personalgestellung.
I. Hintergrund
Durch die Neufassung des § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG zum wurde eine vollständige Umsetzung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. k MwStSystRL, wonach die Mitgliedstaaten die Gestellung von Personal durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen für bestimmte Tätigkeiten und für Zwecke des geistlichen Beistands von der Umsatzsteuer befreien, erreicht. Eine begünstigte Personalgestellung umfasst dabei wie bisher die Gestellung von selbständigem, nicht beim leistenden Unternehmer abhängig beschäftigtem Personal (vgl. , „ADV-Allround“).
Hierunter fällt eine Gestellung von Mitgliedern oder Angehörigen der Einrichtungen sowie eine Gestellung abhängig beschäftigter Arbeitnehmer.
Der Zweck der Befreiungsvorschrift liegt in einer Gleichstellung von privatrechtlich organisierten Einrichtungen mit Einrichtungen, die kirchliche Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, bei denen eine Personalgestellung dieser Art schon nicht steuerbar ist, weil insoweit kein Betrieb gewerblicher Art i.S.d. § 2 Abs. 3 UStG a....