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DBA | Anwendbarkeit des Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz (BFH)
Art. 15 Abs. 4 DBA Schweiz 1971/2010 setzt keine Eintragung der Funktion des Steuerpflichtigen in das Handelsregister voraus. Die anders lautende Regelung des § 19 Abs. 2 Satz 2 KonsVerCHEV v. verstößt gegen den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG) (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung der Einkünfte des Klägers aus seiner Tätigkeit bei einer Schweizerischen AG. Der Kläger lebt in Deutschland und ist in der Schweiz bei einer AG nichtselbständig beschäftigt. Er wurde mit „Kollektivunterschrift zu zweien“ ohne Funktionsbezeichnung im Handelsregister eingetragen. Im Streitjahr kehrte der Kläger an mehr als 60 Arbeitstagen nicht an seinen Wohnsitz in Deutschland zurück, sodass er kein Grenzgänger i. S. des Art. 15a DBA-Schweiz w...