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NWB 13/2021 S. 892

Geldwäsche | Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche in Kraft getreten

Das Gesetz v.  ist am in Kraft getreten. In Umsetzung der am in Kraft getretenen Richtlinie (EU) 2018/1673 ist das deutsche Strafgesetzbuch zur Bekämpfung der Geldwäsche geändert worden. Die Neufassung des § 261 StGB, der auch Bagatellfälle als Geldwäschevortaten einbezieht, ist von der Mehrzahl der Sachverständigen (vgl. BT, Protokoll-Nr. 19/117 v. ) in der öffentlichen Anhörung kritisch beurteilt worden.