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NWB 13/2021 S. 892

Krankengeldbezug | Anrechnung auf Elterngeld Plus

Elterngeld Plus wird Eltern gezahlt, die ihr Kind gemeinsam erziehen und frühzeitig wieder eine Teilzeitarbeit aufnehmen. Fällt das Einkommen eines Elternteils aus einer Teilzeittätigkeit während des Bezugs von Elterngeld Plus krankheitsbedingt weg, wird das ersatzweise gezahlte Krankengeld auf das Elterngeld Plus angerechnet. Dadurch kann sich das Elterngeld Plus bis auf das Mindestelterngeld reduzieren.

Anmerkung:

Das Elterngeld Plus [i]Schmalbach, Elterngeld und Elternzeit, infoCenter, NWB DAAAB-44664 fördert Eltern durch eine Verdoppelung der Bezugsdauer mit einer Begrenzung des Elterngeld Plus auf die Hälfte des Basiselterngelds, das den Eltern zustehen würde, wenn sie während des Elterngeldbezugs keine Einnahmen hätten. Eine zusätzliche Förderung durch den Verzicht auf eine Anrechnung von Krankengeld bei Ausfall des nach der Geburt erzielten Einko...