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BFH 03.12.2020 IV R 39/19, NWB 13/2021 S. 888

Kraftfahrzeugsteuer | Steuerbegünstigte Verwendung eines Kraftomnibusses

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Als Zeiträume, für die eine steuerbegünstigte Verwendung eines Kraftomnibusses i. S. des § 3 Nr. 6 KraftStG zu prüfen ist (Prüfungszeiträume), kommen (nur) diejenigen in Betracht, die bei Steuerpflicht als Entrichtungszeiträume nach § 11 KraftStG zulässig wären. (2) Eine steuerbegünstigte Verwendung i. S. des § 3 Nr. 6 Satz 1 KraftStG setzt voraus, dass der Kraftomnibus während des maßgeblichen Prüfungszeitraums tatsächlich im Linienverkehr genutzt wird.

Anmerkung:

Dem Finanzgericht wird im zweiten Rechtsgang Gelegenheit gegeben, die zur Bestimmung des maßgeblichen Prüfungszeitraums erforderlichen Feststellungen zu treffen.