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Corona | Antragsfrist für Kurzarbeit verlängert (Bundesregierung)
Unternehmen können den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld weiterhin in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung verlängert die Antragsfrist um drei Monate bis zum . Auch Leiharbeitnehmer haben Zugang zum Kurzarbeitergeld.
Die Bundesregierung führt hierzu aus:
Betriebe, die bis 30. Juni erstmals oder nach dreimonatiger Unterbrechung erneut Kurzarbeit einführen, können die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld bis in Anspruch nehmen. Nach aktueller Rechtslage gelten die Erleichterungen nur für Betriebe, die bis zum Kurzarbeit eingeführt haben.
Mit der Verordnung gilt weiterhin: Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Diese Schwelle...