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Corona | Neustarthilfe für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften (BMWi)
Seit können auch Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften die Neustarthilfe beantragen. Die Antragsvoraussetzungen richten sich u.a. nach der Höhe der Anteile, der wöchentlichen Stundenzahl der arbeitenden Gesellschafter, der Überbrückungshilfe und dem Gründungsdatum.
Zu den Antragsvoraussetzungen führt das BMWi aus:
wenn die Mehr-Personen-Kapitalgesellschaft den überwiegenden Teil ihrer Umsätze aus Tätigkeiten erzielt, die bei einer natürlichen Person als freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeiten gelten würden,
von einem ihrer Gesellschafter zu mindestens 25 % gehalten wird und dieser Gesellschafter mindestens 20 Stunden pro Woche für die Gesellschaft arbeitet,
höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigt, bei einem deutschen Finanzamt gemel...