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Kriterien für die Entscheidung über einen Einigungsversuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung
Das BMF hat die Kriterien für die Entscheidung über einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan aktualisiert (, NWB WAAAH-72051).
Hintergrund: Bevor ein Schuldner einen Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen kann, muss er versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung herbei zu führen (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO).
In dem nun aktualisierten Schreiben geht das BMF auf folgende Regelungen für ein solches außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren näher ein:
Anwendungsbereich;
Verfahren (Zustimmung/Ablehnung);
Sachverhaltsermittlung;
Planinhalt;
Entscheidung (Erlassbedürftigkeit/Erlasswürdigkeit).
Hinweis: Das Schreiben ersetzt das BStBl 2002 I S. 132