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Einkommensteuer-Richtlinien 2001
Es wurde veranlasst, dass der Text der Einkommensteuer-Richtlinien 2001 sowie folgende Erläuterungen in das ”Steuerliche Fachinformationssystem der Finanzverwaltung NRW” im Intranet eingestellt wird:
”Der Bundesrat hat den Einkommensteuer-Richtlinien 2001 (EStR 2001) am in der anliegenden Fassung zugestimmt. Die EStR 2001 treten an die Stelle der Einkommensteuer-Richtlinien 1999. In den EStR 2001 werden u.a. die zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderungen, insbesondere durch das Steuersenkungsgesetz, das Gesetz zur Einführung einer Entfernungspauschale, das Steuer-Euroglättungsgesetz, die Änderung der §§ 48 bis 50 EStDV und die zwischenzeitlich ergangenen Verwaltungsentscheidungen berücksichtigt. Eine generelle Neufassung erfolgte auch, um diese an die neue Rechtsschreibung und die Euro-Umstellung anzupassen.
Die EStR 2001 tragen der Euroumstellung ab dem Veranlagungszeitraum 2002 dadurch Rechnung, dass neben den für den Veranlagungszeitraum 2001 geltenden DM-Beträgen auch die Eurobeträge ausgewiesen werden. Die nachfolgende Übersicht enthält die Eurobeträge in den EStR 2001, die nicht auf den Änderungen der gesetzlichen Beträge durch das Euro-Steuerglättungsgesetz beruhen.
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Richtlinie | Inhalt | DM-Betrag | Eurobetrag |
R 19 Abs. 3 | Mindestbarentlohnung bei Arbeitsverhältnissen zwischen Eltern und Kindern | 200 | 100 |
R 21 Abs. 6 | Ansa... |