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Einkommensteuer | Keine Doppelbesteuerung der Rente (FG)
Das FG Köln verneint die Doppelbesteuerung einer Rente, da die vorgesehene Möglichkeit, Beiträge zum Versorgungswerk in der Beitragsphase als Sonderausgaben in Abzug zu bringen, in 2005 tatsächlich nicht in Anspruch genommen wurde (; Revision anhängig, BFH-Az. X R 27/20).
Sachverhalt: Streitig ist zum einen, ob und inwieweit der Beklagte die dem Kläger (erstmalig) im Dezember 2015 (Streitjahr) ausgezahlte Rente zu Recht als sonstige Einkünfte i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 a EStG der Einkommensbesteuerung unterworfen hat, und zum anderen, ob der vom Beklagten gemäß § 152 AO festgesetzte Verspätungszuschlag zur Einkommensteuer 2015 der Höhe nach rechts- bzw. ermessensfehlerhaft ist.
Der Kläger erzielte im Streitjahr neben Einkünften aus nichts...