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BMF - IV C 4 -S 2284 - 98/01 BStBl 2001 I 868

Pauschale Kilometersätze – bei der Berücksichtigung von Kfz-Aufwendungen geh- und stehbehinderter, außergewöhnlich gehbehinderter, blinder und hilfloser Menschen als außergewöhnliche Belastung; – bei der Berücksichtigung von Aufwendungen von Eltern erwachsener behinderter Menschen in vollstationärer Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung

Bezug: BStBl 1999 I S. 432

Bezug: BStBl 2001 I S. 262

Das (BStBl 1996 I S. 446), geändert durch das (BStBl 2001 I S. 262), ist vom an mit der Maßgabe anzuwenden, dass der in Nr. 3 genannte Betrag von ”0,58 DM/km” durch den Betrag von ”0,30 Euro/km” ersetzt wird.

Das (BStBl 1999 I S. 432), geändert durch das (BStBl 2001 I S. 262), gilt vom an mit der Maßgabe, dass der unter III. genannte Betrag von ”0,58 DM” durch den Betrag von ”0,30 Euro” ersetzt wird.

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