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Die Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach § 89 WpHG
Am erfolgte nach intensiven Debatten die Verabschiedung des IDW Standards: Die Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach § 89 WpHG (IDW PS 521 n. F.). Der neue Prüfungsstandard 521 wurde wegen zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen erforderlich. Er berücksichtigt zusätzliche Aspekte und enthält Klarstellungen und Abgrenzungen zur zugrunde liegenden Auftragsart.
Nachdem bereits am der alte PS 521 aufgehoben wurde, ist nun am nach fast drei Jahren ohne Prüfungsstandard wieder ein neuer PS 521 verabschiedet worden, der für Prüfungen anwendbar ist, die ab beginnen.
Seine Bedeutung liegt neben der Umsetzung von gesetzlichen Änderungen durch das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz auch in der Klarstellung zur Auftragsart, die nun erstmals umfassend herausgearbeitet wurde. Die Pflichten nach WpHG und die Erwartungen der BaFin erfordern die Notwendigkeit der Definition einer neuen, eigenständigen aufsichtsrechtlichen Auftragsart, die als „Feststellungen auf der Grundlage durchgeführter Prüfungshandlungen und darauf bezogene Berichterstattung“ bezeichnet wird. Im Gegensatz zu Prüfungsaufträgen mit hinreichender Sicherheit oder begrenzter Sicherheit hand...