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Corona | Anträge für die Überbrückungshilfe II bis (DStV)
Die Antragsfrist für die
Überbrückungshilfe II läuft am
aus.
Darauf weist das BMWi auf seiner Webseite
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
nochmals ausdrücklich hin. Bis einschließlich
können
Änderungsanträge gestellt werden. Eine Korrektur der Kontoverbindung ist bis
zum
möglich. Klarstellungen erfolgten außerdem zur Frage der Einreichung von
Gesellschafterlisten.
Weitere Einzelheiten zur Überbrückungshilfe II:
Das BMWi hat gegenüber DStV darauf hingewiesen, dass es im Rahmen der Antragstellung nicht notwendig sei, einen Nachweis über die Gesellschafter eines Unternehmens etwa in Form einer Gesellschafterliste bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung zu übermitteln oder ungefragt der Bewilligungsstelle zuzusenden. ...