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Die Ruhegeldzusage aus einer bAV in der Insolvenz der GmbH
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 920In der Rechtsprechung des BGH zur Anfechtung der Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen geht es in letzter Zeit vermehrt um die Frage, ob es sich bei einem im letzten Jahr vor dem Insolvenzantrag an einen Gesellschafter ausgezahlten Betrag um eine einem Darlehen gleichgestellte Forderung handelt, die in der Insolvenz zurückzugewähren ist. Der , NWB VAAAH-64002) zählt Leistungen aus einer Pensionszusage an einen Gesellschafter nicht dazu.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Gesellschafterdarlehen und diesen gleichgestellte – nachrangige – Forderungen
[i]Qualifizierung bei einem Darlehensvertrag einfachDie sowohl für die Anwendung des § 39 Abs. 1 Nr. 5 als auch des § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO entscheidende Rechtsfrage, ob eine Forderung auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder aus einer Rechtshandlung, die einem solchen Darlehen entspricht, gegeben ist, kann einfach beantwortet werden, wenn ein Darlehensvertrag (§ 488 Abs. 1 BGB) vorliegt.
[i]Fallgruppen gleichgestellter ForderungenSchwieriger sind andere Fälle zu bewerten. Der BGH hat inzwischen eine Reihe von Fallgruppen gebildet, in denen von gleichgestellten Forderungen ausgegangen werden muss. Dies können allgemein fällige Ansprüche des Gesellschafters darlehensfremder Art sein, die nic...