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NWB Nr. 13 vom Seite 878

Veranlagte Verluste 2020 und ihre Auswirkung auf den Veranlagungszeitraum 2019

Dr. Hans-Peter Dellner

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 925Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der von der Corona-Krise betroffenen Unternehmer haben Finanzverwaltung sowie Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen für eine verbesserte Verlustverrechnungsmöglichkeit beschlossen. In der steuerlichen Beratung sollte man sich nicht zu spät mit den neuen Regelungen auseinandersetzen, da sonst unter Umständen ein böses Erwachen droht.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

BMF-Schreiben und Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

[i]Erste VerwaltungsanweisungenBereits kurz nach dem Ausruf einer Pandemie durch die WHO wegen des Coronavirus COVID-19/SARS-CoV-2 traf das BMF erste Maßnahmen, um den wirtschaftlich einschneidend betroffenen Unternehmen Liquidität zu verschaffen. Der Weg ging dabei von Anfang an über die Herabsetzung der Vorauszahlungen 2019, es sollten also via pauschalem Verlustrücktrag für 2020 bereits in 2019 bezahlte Steuern reduziert und erstattet werden.

[i]Erleichterungen zur Anpassung von VorauszahlungenDieses Vorgehen mündete im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz dann in den §§ 110 und 111 EStG, mit denen die Vorauszahlungen für 2019 zunächst durch einen vorläufigen Verlustrücktrag für 2020 von pauschal 30 % herabgesetzt werden können. Dieser pauschale vorläufige Verlustrückt...