Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 6 EStG Ertragsteuerliche Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie zu Familienheimfahrten
Verwendung eines vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich überlassenen Kraftfahrzeugs für Fahrten, die der Erzielung von (anderen) Einkünften dienen
Bezug:
Es ist die Frage gestellt worden, welche ertragsteuerlichen Folgen sich aus der Verwendung eines dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber unentgeltlich überlassenen Kraftfahrzeugs für Fahrten ergeben, die der Erzielung von anderen Einkünften als solchen aus nichtselbständiger Arbeit dienen, wenn der Arbeitgeber die gesamten Aufwendungen trägt, die für das Fahrzeug anfallen. Hierbei ist wie folgt zu verfahren:
In Fällen, in denen der Arbeitgeber die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ein Wirtschaftsgut trägt, welches der Steuerpflichtige unentgeltlich zur Einkünfteerzielung nutzt, sind die Aufwendungen für die Nutzung dieses Wirtschaftsguts beim Steuerpflichtigen nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, soweit er die Aufwendungen auch getragen hat (vgl. GrS des BStBl 1995 II S. 281, sowie sinngemäß BStBl 1996 I S. 1257, ESt-Kartei: Karte 3 zu § 4 Abs. 4 EStG).
Dabei stellt der Ansatz des geldwerten Vorteils i.H. von 1 % des inländischen Listenpreises bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit des Steuerpflichtigen eine ”Kostenübernahme” dar. Das hat zur Folge, dass bis zu dieser Höhe ein fiktiver Aufwand als anteilige Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfä...