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Umsatzsteuer | Zum Begriff der Werklieferung/Werkleistung
Anlässlich des (BStBl 2014 II S. 128) hatte das BMF den Begriff der Werklieferung/Werkleistung im UStAE (Abschnitt 3.8 Abs. 1 Satz 1 UStAE) mit Schreiben v. angepasst. Hinsichtlich aller bis vor dem entstandener gesetzlicher Umsatzsteuer wurde es nicht beanstandet, wenn die Unternehmer Lieferungen entsprechend der bisherigen Fassung des Abschnitts 3.8 Abs. 1 Satz 1 UStAE behandelt haben. Mit [i]Grambeck, NWB 44/2020 S. 3222 wird nun die Nichtbeanstandungsregelung bis zum verlängert.