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Steuerliche Absetzbarkeit von Verlusten aus dem insolvenzbedingten Untergang von Aktien
In der Entscheidung des ( NWB DAAAH-73599) hatte der Kläger und Revisionskläger (Kläger) im Jahr 2009 Aktien an einer börsennotierten inländischen AG erworben, die zu einer Beteiligung des Klägers von weniger als 1 % am Grundkapital der AG führten. Die Aktien wurden in einem Depot des Klägers verwahrt und waren Bestandteil seines steuerlichen Privatvermögens. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AG wurde diese zivilrechtlich nach § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG aufgelöst. Die Aktien wurden zum noch mit einem geringen Kurswert im Depot des Klägers ausgewiesen.
Mit seinem Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2013 begehrte der Kläger, den Verlust aus dem Wertverfall der Aktien an der AG mit nacherklärten Aktienveräußerungsgewinnen zu verrechnen. Das Finanzamt wies den Einspruch jedoch als unbegründet zurück.
Das anschließende finanzgerichtliche Klageverfahren blieb aus Sicht des Klägers ebenfalls erfolglos. Im Revisionsverfahren stimmte der BFH der vorinstanzlichen Entscheidung zwar zu, wies jedoch letztendlich die Revision des Klägers als unbegründet zurück.
Allerdings w...