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PiR Nr. 4 vom Seite 132

Wertberichtigung und Rückzahlungspflicht bei bezuschussten Anlagen

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Anfang 01 erwirbt die U AG diverse Sachanlagen für eine Betriebsstätte. Die Anschaffungskosten von 1.000 GE werden mit 20 % öffentlich bezuschusst. U zieht den Zuschuss nicht von den Anschaffungskosten ab (Nettomethode), sondern passiviert ihn als Abgrenzungsposten (Bruttomethode) (IAS 20.24). Abschreibung beziehungsweise Auflösung erfolgen über zehn Jahre. Die Betriebsstätte ist nicht rentabel. Ende 03 schließt U mit einem kurzfristig gefundenen Käufer einen Vertrag über die Veräußerung der Anlagen für 500 GE. Der Vertrag wird am vollzogen.

II. Fragestellung

Wie sind Sachanlagen und Abgrenzungsposten per zu bewerten, in Abhängigkeit davon, ob die Veräußerung eine Rückzahlung der Zuschüsse nach sich zieht oder nicht?

III. Lösungshinweise

1. Entwicklung bis zum Verkaufsvertrag

Bis zum Verkaufsvertrag werden die Anlagen mit 300 GE planmäßig abgeschrieben und der Abgrenzungsposten mit 60 GE aufgelöst. Der kumulierte Nettoaufwand ist 240 GE.

2. Bewertungsfolgen des Verkaufs

2.1. Mit Rückzahlungspflicht

Der Verkaufsvertrag führt zur Bewertung nach IFRS 5. Unmittelbar davor ist jedoch der Buchwert nach allgemeinen Regeln zu bestimmen (IFRS 5.18). Von Bedeut...

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