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Bewertung | Einstufung der Gemeinden in eine Mietniveaustufe (BMF)
Mit dem Entwurf der Verordnung zur Einstufung der Gemeinden in eine Mietniveaustufe i. S. des § 254 BewG wird die erforderliche gemeindebezogene Einordnung in die jeweilige Mietniveaustufe zur Ermittlung der Zu- und Abschläge auf die aus statistischen Grundlagen abgeleiteten durchschnittlichen Nettokaltmieten gem. Anlage 39 zum BewG festgelegt. Der Verordnungsentwurf ist für die Bewertung der Wohngrundstücke erforderlich.
Hintergrund: Mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) vom (BGBl. I S. 1794) wurde zur Bewertung von Wohngrundstücken (Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und Wohnungseigentum) für Zwecke der Grundsteuer ein Ertragswertverfahren eingeführt, bei dem der jährliche Rohertrag aus Vereinfach...