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Track 25 | Rentenbesteuerung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung des Besteuerungsanteils
Das FG Schleswig-Holstein hat in Übereinstimmung mit der Auffassung der Finanzverwaltung und der gängigen Meinung in der Fachliteratur entschieden, dass der Rentenbeginn i.S. von § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Satz 3 EStG auch dann das Jahr der tatsächlichen Bewilligung der Rente ist, wenn der bereits früher bestehende Rentenanspruch auf Antrag des Rentenberechtigten hinausgeschoben wird. Das letzte Wort hat der BFH.
Für sehr viele Rentner ist ein Revisionsverfahren wichtig, das beim X. Senat des BFH geführt wird. Es geht dieses Mal nicht um das leidige Thema „Doppelbesteuerung” , sondern um eine viel profanere Frage.
Insbesondere bei den Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, aber auch bei Renten aus einem Versorgungswerk richtet sich der Besteuerungsanteil nach dem Jahr des Rentenbeginns. Sie kennen natürlich diese Regelung in § 22 EStG.
Vor dem Bundesfinanzhof geht es um die Frage: Was ist darunter zu verstehen – unter dem Jahr des Rentenbeginns?
Ein Beispiel macht das Problem deutlich. Nicht selten ist es ja so, dass ein Steuerpflichtiger nach dem Erreichen der Altersgrenze freiwillig weiterarbeiten möchte. Nehmen wir bspw. an, ein Steuerpflichtiger hat mit der Vollendung des 65. Le...