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Steuern mobil Nr. 4 vom 01.04.2021

Track 23 | Körperschaftsteuer: Möglichkeit der Nutzung einer Immobilie genügt für verdeckte Gewinnausschüttung

Für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung reicht es nach einem erstinstanzlichen Urteil des FG Hessen aus, wenn die in Deutschland ansässigen Gesellschafter einer spanischen Kapitalgesellschaft die Möglichkeit haben, eine von der Kapitalgesellschaft in Spanien gehaltene Immobilie jederzeit unentgeltlich zu nutzen. Auf den Umfang der tatsächlichen Nutzung komme es nicht an.

Wir bleiben noch bei der Körperschaftsteuer. – Für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung reicht es aus, wenn die in Deutschland ansässigen Gesellschafter einer spanischen Kapitalgesellschaft die Möglichkeit haben, eine von der Kapitalgesellschaft in Spanien gehaltene Immobilie jederzeit unentgeltlich zu nutzen. Auf den Umfang der tatsächlichen Nutzung kommt es nicht an. – So lässt sich ein erstinstanzliches Urteil des Hessischen FG zusammenfassen.

Ein Ehepaar war je zur Hälfte an einer spanischen Kapitalgesellschaft beteiligt. Die Gesellschaft besaß eine Immobilie in Spanien. Früher hatten die Eheleute dort einmal gewohnt, in den Streitjahren stand das Haus leer. Das Finanzamt in Deutschland nahm wegen der unentgeltlichen Nutzungsmöglichkeit eine verdeckte G...