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§ 3 EStG Steuerliche Behandlung von Leistungen zur Förderung von Existenzgründern nach dem Sofortprogramm „Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg”
Bezug:
Das Finanzgericht des Landes Brandenburg hat mit Urteil vom Az.: 2 K 796/95 E die Auffassung der Finanzverwaltung insoweit bestätigt, daß die Leistungen zur Förderung von Existenzgründern nach dem Sofortprogramm „Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg„ zu den Betriebseinnahmen gehören. Diese seien jedoch nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (Az. des BFH XI R 35/96).
Weiterhin an der in Tz. 3 der Bezugsverfügung vom vertretenen Auffassung festzuhalten. Danach handelt es sich bei den vorgenannten Leistungen um steuerpflichtige Betriebseinnahmen, da § 3 Nr. 2 EStG nicht anwendbar ist.
Es bestehen keine Bedenken, gleichgelagerte Einspruchsverfahren, die nicht bereits nach § 363 Absatz 2 Satz 2 AO ruhen, mit Zustimmung der Rechtsbehelfsführer nach § 363 Absatz 2 Satz 1 AO ruhen zu lassen. Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung ist nicht zu entsprechen.