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Corona | Fünfte Verlängerung Konsultationsvereinbarung mit Belgien (BMF)
Die Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom zur Besteuerung von Grenzpendlern wurde bis zum verlängert (-BEL/20/10002 :001).
Hintergrund: Die am mit dem Königreich Belgien abgeschlossene und am , am , sowie am verlängerte Konsultationsvereinbarung zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern läuft grundsätzlich am Ende eines Monats aus, wenn sie nicht spätestens eine Woche vor Ablauf des vorhergehenden Monats verlängert wird (-BEL/20/10002 :001).
Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:
Mit schriftlicher Vereinbarung der zus...