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§ 8 EStG Besteuerung von freiwilligen Trinkgeldern
Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband wird seinen Mitgliedern die Verwendung der beiliegenden neuen Trinkgelderklärung und des zugehörigen Merkblatts empfehlen. Zweck der vom Verband entworfenen und mit der OFD abgestimmten Erklärung ist es, die betroffenen Service-Mitarbeiter zu einer korrekten Angabe des Trinkgelds anzuhalten und durch zusätzliche Angaben die vom BStBl 1993 II S. 117 verlangte Aufklärung zur Höhe des Trinkgelds zu erreichen.
Wenngleich auch bei Vorlage der detaillierten Trinkgelderklärung eine Schätzung der Einnahmen und eine Nachforderung zu wenig einbehaltener Steuerabzugsbeträge beim Arbeitnehmer als Steuerschuldner nicht ausgeschlossen ist, wenn die Angaben der Lebenserfahrung widersprechen, ist dem tatsächlichen Vortrag in der Trinkgelderklärung, wonach im konkreten Einzelfall wegen bestimmter Umstände ein niedriges Trinkgeld erzielt worden sein soll, vom Finanzamt bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen nachzugehen. Bei einer Schätzung sind nicht nur die Stellung des Trinkgeldempfängers im Betrieb, sondern auch die übrigen Umstände des Einzelfalls, z.B. die Art und das Preisniveau des Lokals oder die Zahlungsfähigkeit des typischen Kun...