Kompakt-Training Steuerliche Gewinnermittlungsverfahren und Rechtsformwahl
2. Aufl. 2021
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MINILEX
Das MiniLex enthält die wichtigsten Begriffe, die in diesem Buch behandelt werden und darüber hinausgehend in diesem Zusammenhang relevante Zusatzerläuterungen.
Abfärbe- oder
Infektionstheorie
Vergleiche § 15 Abs. 3
Nr. 1 EStG: Als Gewerbebetrieb gilt in vollem Umfang die mit
Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer OHG, einer KG oder
einer anderen → Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch
eine Tätigkeit i. S. des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ausübt oder
gewerbliche Einkünfte i. S. des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG bezieht.
Beispiel: Eine Architekten-GbR vermittelt auch Wohnraum. Die
Wohnungsvermittlung ist eine gewerbliche Tätigkeit. Folge: Die gesamte
Tätigkeit der GbR (und somit auch die freiberufliche!) gilt als Gewerbebetrieb
und unterliegt vollumfänglich der → Gewerbesteuer.
Abgeltungsbesteuerung
Schütten
→ Kapitalgesellschaften Gewinne an → natürliche
Personen mit Beteiligung im → Privatvermögen aus, wird im
Auszahlungszeitpunkt die „Bruttodividende“
(= Ausschüttungsbetrag nach → Gewerbesteuer,
→ Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) zusätzlich
mit
Kapitalertragsteuer von 25 % der Bruttodividende nach § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG,
Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Kapitalertragsteuer nach § 3 Abs. 1 Nr. ...