Kompakt-Training Steuerliche Gewinnermittlungsverfahren und Rechtsformwahl
2. Aufl. 2021
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A. Begrifflichkeiten
Natürliche Personen können sich auf unterschiedliche Art und Weise unternehmerisch i. S. des Steuerrechts betätigen: Sie „unterhalten“ einen sog. steuerlichen Betrieb mit einem bestimmten Unternehmensgegenstand (Geschäftszweck) (vgl. genauer >> Kapitel A.1.1). Dieser Betrieb ist in eine rechtliche Organisation („Rechtskleid“ oder Rechtsform) eingebunden (vgl. genauer >> Kapitel A.1.2).
Sind die Betriebe erfolgreich am Markt, fallen höhere Gewinnsteuern an. Die Gewinnsteuern werden auch als Ertragsteuern bezeichnet (vgl. hierzu Hubert, Kompakt-Training Unternehmenssteuern, 4. Auflage, Herne 2021). Anknüpfungspunkt für die Ertragsbesteuerung ist der steuerliche Gewinn (vgl. genauer >> Kapitel A.2.1). Hierfür stehen verschiedene steuerliche Gewinnermittlungsverfahren zur Verfügung (vgl. genauer >> Kapitel A.2.2).
1. Rechtsformwahl als Ausdruck unternehmerischer Betätigung
Abgabenordnung (AO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl 2002 I, S. 3869; BGBl 2003 I, S. 61), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsges...