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BMF 17.03.2021 IV B 5 - S 1351/19/10002 :001, IWB 6/2021 S. 220

BMF | Handhabung der Hinzurechnungsbesteuerung und zusätzlicher Nachweis einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit

Das BMF hat am zur Anwendung des § 8 Abs. 2 AStG Stellung genommen. Das Schreiben berücksichtigt zwei jüngere BFH-Entscheidungen zur Reichweite der Kapitalverkehrsfreiheit bei der Hinzurechnungsbesteuerung im Drittstaatenfall (, NWB HAAAH-34005 und , NWB WAAAH-59769). Der Anwendung dieser Grundfreiheit des Art. 63 AEUV folgt nun auch das BMF. Das Schreiben formuliert Anforderungen, die an den Entlastungsbeweis gem. § 8 Abs. 2 AStG zu stellen sind. Dieser Maßstab soll uniform für EU-/EWR- und für Drittstaatenfälle gelten. Neben den gesetzlichen Vorgaben in § 8 Abs. 2 AStG zur Substanz soll als zusätzliche Stufe des Entlastungsbeweises der Nachweis treten, dass die Beteiligung an der ausländischen Gesell...