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BMF | Bundeskabinett beschließt Änderungen des DBA Irland
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zum Protokoll v. zur Änderung des DBA Irland beschlossen. Mit diesem Änderungsprotokoll soll die Umsetzung des BEPS-Mindeststandards der OECD sowie das gemeinsame MLI-Ergebnis (matching) erfolgen. Materiell wird der Zweck des Abkommens ausdrücklich auf Möglichkeiten zur Vermeidung der Nicht- oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung oder -umgehung erweitert (Präambel). Zudem wird der Artikel 5 um die Verhinderung der Umgehung des Betriebsstättenstatus (neuer Absatz 4.1) sowie eine Antifragmentierungsregel ergänzt. Was zukünftig als „nahestehend“ gilt, regelt ein neuer Artikel 5 Absatz 8. Der aktuelle Art. 10 Abs. 2 Buchst. a DBA Irland wird aufgehoben und mit einer neuen Regelung zur Mindesthaltedauer als Voraussetzung des begünstigten Quellensteuersatzes f...