Vergleichsbeträge aus der Rückabwicklung eines Baukredits als einkommensteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen
Leitsatz
1) Ein Vergleichsbetrag, welcher von der Bank nach Widerruf der dem Kreditverhältnis zugrunde liegenden Willenserklärung des
Darlehensnehmers als Ersatz für Nutzungsvorteile geleistet wird, die die Bank aus laufenden Zins- und Tilgungszahlungen gezogen
hat (Nutzungsersatz), führt zu Kapitaleinkünften gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.
2) Die Aufteilung der Vergleichssumme in einen steuerpflichtigen Nutzungsersatz und eine nichtsteuerbare Rückzahlung überhöhter
Zinsen scheidet aus, sofern in dem Zivilrechtsstreit ausschließlich Nutzungsersatz eingeklagt wurde und nicht auch die Rückgewähr
von Zinszahlungen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2021 S. 431 Nr. 11 ErbStB 2021 S. 182 Nr. 6 AAAAH-74332
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