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Corona | Neustarthilfe: Antragstellung auch über Prüfende Dritte möglich (DStV)
Im Rahmen der Neustarthilfe können Anträge nun auch über Prüfende Dritte gestellt werden. Damit können betroffene Soloselbständige entscheiden, ob sie die Antragstellung selbst übernehmen wollen oder zur Unterstützung einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzuziehen möchten.
Hintergrund: Bislang konnten Anträge für die Neustarthilfe nur von den Betroffenen selbst als natürliche Personen in Form eines sog. Direktantrags gestellt werden. Dies ist auch künftig mittels eines ELSTER-Zertifikats weiterhin möglich. Die Neustarthilfe beträgt maximal 7.500 €. Mit ihr sollen insbesondere Soloselbständige unterstützt werden, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Sie soll die bestehenden Sicherungssysteme, wie ...