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§ 5 EStG I. Steuerliche Behandlung
der Ansprüche nach dem VermG und der mit vermögensrechtlichen
Ansprüchen belasteten
Wirtschaftsgüter
II. Steuerliche Behandlung des
Verkaufs von Mauergrundstücken
I. Vermögensgesetz (VermG)
1. Allgemeines
Das VermG regelt die vermögensrechtlichen Ansprüche von Berechtigten (§ 2 Abs. 1 VermG), die in der ehemaligen DDR (Beitrittsgebiet) enteignet oder durch staatliche Verwaltung in ihrer Verfügungsbefugnis beschränkt worden sind (§§ 1, 2, 4 VermG). Diese Ansprüche beziehen sich auf ihre Vermögenswerte (§ 2 Abs. 2 VermG), die bisher einem Verfügungsberechtigtem (§ 2 Abs. 3 VermG) zugerechnet worden sind.
Vermögenswert im Sinne des VermG sind bebaute und unbebaute Grundstücke, sowie rechtlich selbständige Gebäude und Baulichkeiten, Nutzungsrechte und dingliche Rechte an Grundstücken oder Gebäuden, bewegliche Sachen sowie gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte. Vermögenswerte sind auch Kontoguthaben und sonstige auf Geldzahlungen gerichtete Forderungen sowie Eigentum/Beteiligungen an Unternehmen oder an Betriebsstätten/Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Beitrittsgebiets (§ 2 Abs. 2 VermG). Zur Behandlung von Unternehmensrückgaben vgl.
Berechtigte im Sinne des VermG sind natürliche und juristisc...