Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Kapitalisierung von Kleinbetragsrenten (FG)
Auf die Kapitalisierung von Kleinbetragsrenten im Jahre 2013 ist die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG nicht anwendbar, da die Kapitalisierung von Kleinbetragsrenten in dem Zeitraum bis nicht atypisch gewesen ist ().
Sachverhalt: Im Streitfall hatte der Kläger einen nach §§ 79 ff. EStG geförderten Sparvertrag mit einer Bank geschlossen, der die Möglichkeit einer förderunschädlichen Einmalauszahlung im Vertrag vorsah. Die Kapitalisierung erfolgte dann in 2013. In dem Einkommensteuerbescheid sah der Beklagte die von dem Kläger erklärte Einmalauszahlung als steuerpflichtige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG an.
Nach der Zurückweisung durch den BFH hatte das FG Berlin-Brandenburg darüber zu entscheiden, ob die Kapitalisierung laufender Ren...