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FG Münster 28.01.2021 5 K 436/20 AO, BBK 7/2021 S. 316

Bilanzierung | Unzumutbarkeit der Übermittlung einer E-Bilanz für Kleinstbetrieb in der Rechtsform der GmbH

Die Übermittlung einer E-Bilanz ist für einen Kleinstbetrieb unzumutbar, wenn hierdurch ein erheblicher finanzieller Aufwand entsteht.

Die Klägerin war eine GmbH, die in diversen Bereichen wie z. B. der Buchhaltung organisatorische Dienstleistungen erbrachte und 2015 einen Jahresumsatz von 70.000 € und einen Gewinn von 300 € erzielte; einen Steuerberater hatte sie nicht beauftragt. Sie beantragte für 2016 eine Befreiung von der elektronischen Übermittlungspflicht.

Das [i]Wirtschaftliche UnzumutbarkeitFG bejahte eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit nach § 5b Abs. 2 Satz 2 EStG i. V. mit § 150 Abs. 8 AO: Denn die Buchhaltungssoftware der Klägerin war mit den Vorgaben der Finanzverwaltung für die E-Bilanz nicht kompatibel, da sie nicht über den XBRL-Standard verfügte. Eine Umstellung hätte mehr als 250 € und einen zeitlichen Mehraufwand ...