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Umsatzsteuer | Stromlieferung als selbständige Hauptleistung neben steuerfreier Vermietung (FG)
Auch wenn Strom über eine Photovoltaikanlage vom Vermieter erzeugt und an die Mieter geliefert wird, handelt es sich dabei im Regelfall nicht um eine unselbständige Nebenleistung der (steuerfreien) Vermietung. Entscheidend ist, dass der Mieter die Möglichkeit hat, den Stromanbieter frei zu wählen (; Revision zugelassen).
Sachverhalt: Der Kläger vermietet mehrere Wohnungen umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG und hatte im Streitjahr auf dem Dach der Häuser Photovoltaikanlagen installiert. Den erzeugten Strom speicherte er und lieferte ihn an die Mieter zu einem handelsüblichen Preis. Die jährliche Abrechnung erfolgte über einzelne Zähler mit einer individuellen Abrechnung für jeden Mieter.
Hierzu schloss der Kläger mit den Mie...