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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 3 AS 1/20

Gesetze: SGB II § 12a S. 1; SGB II § 5 Abs. 3 S. 1; SGB II § 8 Abs. 1; SGB XII § 41 Abs. 1; SGB XII § 3

Leitsatz

Leitsatz:

1. § 12a SGB II findet bei einer fehlenden Erwerbsfähigkeit im Sinne von § 8 Abs. 1 SGB II keine Anwendung.

2. Da Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II nicht in einem Nachrangverhältnis zu den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Vierten Kapitels des SGB XII stehen, ist § 12a SGB II hierauf nicht anwendbar.

Fundstelle(n):
UAAAH-74013

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