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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 KR 1701/20

Gesetze: SGB 5 § 27 Abs. 1 S. 1; SGB 5 § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; SGB 5 § 31 Abs. 6 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Von einer "schwerwiegenden Erkrankung" im Sinne von § 31 Abs. 6 SGB V ist auszugehen, wenn es sich um eine lebensbedrohliche oder aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende Erkrankung handelt, die sich durch ihre Schwere oder Seltenheit vom Durchschnitt der Erkrankungen abhebt. Dies ist bei einem Schlafapnoesyndrom mit Zähneknirschen und Tagesmüdigkeit nicht der Fall.

Fundstelle(n):
AAAAH-74011

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