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FG Berlin-Brandenburg  v. - 4 K 4055/17 EFG 2021 S. 801 Nr. 10

Gesetze: AO § 5, AO § 227, AO § 240 Abs. 1, AO § 268, AO § 269 Abs. 1, AO § 273 Abs. 1, AO § 277, FGO § 101 S. 1, FGO § 102, GG Art. 6 Abs. 1

Erlass von 50 % der entstandenen Säumniszuschläge bei nicht zeitnaher oder zwar zeitnaher, aber nicht antragsgerechter Entscheidung über von zahlungswilligen und -fähigen Ehegatten gestelltem Aufteilungsantrag

Leitsatz

1. Beantragen zahlungswillige und zahlungsfähige Ehegatten die Aufteilung fälliger Einkommensteuer, führt das Finanzamt die Aufteilung jedoch nach einem anderen als dem beantragten Aufteilungsmaßstab durch, ergeht erst nach mehreren Jahren im Klageverfahren ein Aufteilungsbescheid auf Basis des von den Ehegatten begehrten Aufteilungsmaßstabs und werden nunmehr die rückständigen Einkommensteuerbeträge sofort bezahlt, so sind die bis zur Zahlung entstandenen Säumniszuschläge infolge sachlicher Unbilligkeit zu 50 %, nicht aber vollständig zu erlassen. Es ist insoweit nicht sachgerecht, wenn über einen Aufteilungsantrag nicht zeitnah oder zwar zeitnah, aber nicht antragsgerecht entschieden wird (Anschluss an II (III) K 83/83, EFG 1986 S. 433).

2. In diesem Fall (siehe 1.) sind die Voraussetzungen für eine Ermessensreduzierung auf Null gegeben, so dass der begehrte Erlassanspruch nicht lediglich auf ermessensfehlerfreie Bescheidung des Erlassantrags begrenzt, sondern auf einen gebundenen Erlass gerichtet ist (insoweit gegen II (III) K 83/83, EFG 1986 S. 433).

Fundstelle(n):
EFG 2021 S. 801 Nr. 10
KAAAH-73844

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