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FG Münster Beschluss v. - 9 Ko 3642/20 GK

Gesetze: GKG § 66; FGO § 57; FGO § 62 Abs. 6; GKG § 21 Abs. 1 Satz 1

Verfahren

Rüge der unrichtigen Sachbehandlung als Einwendung gegen den Kostenansatz

Leitsatz

1. Die Rüge der unrichtigen Sachbehandlung stellt eine im Rahmen der Erinnerung zulässige Einwendung gegen den Kostenansatz dar.

2. Eine unrichtige Sachbehandlung setzt ein erkennbares Versehen oder schwere offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften bei der Entscheidung voraus.

3. Die Kosten des Verfahrens dürfen offensichtlich und eindeutig keiner Person auferlegt werden, in deren Namen die Klage vollmachtlos erhoben wurde.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAH-73839

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