Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
für einen mehrachsigen Anhänger Nachweis der Qualifikation einer land-
oder forstwirtschaftlichen Betätigung
Leitsatz
1. Die Beteiligung
am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr eine unverzichtbare Voraussetzung
für die Qualifikation einer land- oder forstwirtschaftlichen Betätigung
als land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb (§ 3 Nr. 7 KraftStG).
2. Der Nachweis, dass das Fahrzeug,
für das Steuerbefreiung in Anspruch genommen wird, in dem streitgegenständlichen
Zeitraum ausschließlich den in § 3 Nr. 7 KraftStG genannten Zwecken
gedient hat, obliegt dem Kraftfahrzeugsteuerpflichtigen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): HAAAH-73832
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