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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 3/16 EFG 2021 S. 872 Nr. 10

Gesetze: UStG § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 ; UStG § 10 Abs. 1 Satz 3 ; UStG § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ; UStG § 10 Abs. 5 Nr. 1

Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Abgabe von selbst produzierter Wärme aus einem Blockheizkraftwerk

Leitsatz

1. Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Abgabe von selbst produzierter Wärme aus einem Blockheizkraftwerk ist nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG auf den Einkaufspreis für die selbst produzierte Wärme abzustellen, wenn sich hierfür aus Wärmelieferungen an Dritte ein Marktpreis feststellen lässt.

2. Der vom Stromnetzbetreiber gezahlte KWK-Bonus stellt ein zusätzliches Entgelt für den im Blockheizkraftwerk erzeugten Strom dar und ist damit nicht als Entgelt von dritter Seite i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG der Wärmeabgabe zuzuordnen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2021 S. 10 Nr. 36
DStRE 2021 S. 1320 Nr. 21
EFG 2021 S. 872 Nr. 10
KÖSDI 2021 S. 22228 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 28/2021 S. 2016
QAAAH-73829

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