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OFD München - S 2134 - 31 St 41/42

Phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen

Bezug:

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder gilt für die phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen Folgendes:

Für Gewinnausschüttungen, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr beruhen, für die letztmals der Vierte Teil des Körperschaftsteuergesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom (BGBl. 1999 I S. 817), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen vom (BGBl. 2000 I S. 1034) anzuwenden ist, wird es nicht beanstandet, wenn die bisherigen Grundsätze zur phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen weiterhin angewendet werden.

Dieses Schreiben entspricht dem IV A 6 – S 2134 – 9/00, das im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht wird.

FMS vom , Az.: 31 – S 2134 – 66/9 – 49 591

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