Handbuch zum Vergütungsbericht
1. Aufl. 2021
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Vorwort
„Die Angabe der auf jedes Vorstandsmitglied entfallenden Vergütung . . . erleichtert die Feststellung, ob . . . die Bezüge in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und zur Lage der Gesellschaft stehen. Zugleich ist die Information für den Anleger wichtig und verbessert den Anlegerschutz.“ So begründete der Gesetzgeber die mit dem sog. Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz aus dem Jahr 2005 im „nationalen Alleingang“ eingeführte Pflicht, über die individuellen Vorstandsbezüge bei börsennotierten Aktiengesellschaften zu informieren. Seitdem haben damit aufgegriffene Aspekte der Corporate Governance zunehmend an Bedeutung gewonnen und Eingang in die (Finanz-)Berichterstattung vor allem von börsennotierten Gesellschaften gefunden.
Als eine weitere Fortsetzung dazu veröffentlichte der EU-Gesetzgeber im Mai 2017 die sog. zweite Aktionärsrechterichtlinie (2. ARRL) mit dem Ziel, die Mitwirkung der Aktionäre bei börsennotierten Gesellschaften weiter zu verbessern sowie die grenzüberschreitende Information und Ausübung von Aktionärsrechten zu erleichtern. Damit wird nun u. a. die individuelle Vergütungsberichterstattung EU-weit eingeführt.
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