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Lohnsteuer | Anforderungen an ein Ehegattenarbeitsverhältnis (BFH)
Aufzeichnungen betreffend die Arbeitszeit, z.B. Stundenzettel, dienen lediglich Beweiszwecken. Sie sind für die steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen daher nicht zwingend erforderlich (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Der Kläger bezog als Obergerichtsvollzieher Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er beschäftigte in seinem Geschäftsbetrieb auf eigene Kosten drei Büroangestellte, nämlich die Klägerin, seine Tochter und eine Fremdkraft.
In erster Instanz hat das das Arbeitsverhältnis zwischen einem Obergerichtsvollzieher und seiner Ehefrau nicht anerkannt. Das FG bemängelte: Die Arbeitsleistung sei nicht ausreichend ...