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§ 15a EStG Steuerliche Folgen aus der geänderten zivilrechtlichen Beurteilung einer als „GbR mbH” bezeichneten Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
Zur Vorabinformation übersendet die OFD eine Ablichtung des neu ergangenen mit dem die Finanzverwaltung Stellung bezieht zu den steuerlichen Folgerungen aus dem DStR S. 1704 im Rahmen der
Beurteilung der gewerblichen Prägung (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG)
Anwendung des § 15a Abs. 5 Nr. 2, 1. Alt. EStG.
Die Stellungnahme der obersten Finanzbehörden ist mit einer auf den befristeten – antragsbezogenen – Übergangsregelung verbunden. So weit Feststellungsbescheide unter Beachtung der Vorgangsverfügung bisher unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 AO) ergangen sind, kann letztlich erst nach Auslaufen der Antragsfrist über die im Einzelfall zu treffenden steuerlichen Folgerungen entschieden werden. dies zu beachten. Das BMF-Schreiben wird demnächst im BStBl veröffentlicht sowie in die ESt-Kartei der OFD’n München/Nürnberg aufgenommen.