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NWB Nr. 10 vom Seite 682

Bilanzierung von November-/Dezemberhilfen sowie von Mietnachlässen – Aktualisierter Hinweis des IDW –

Dr. Norbert Lüdenbach

[i]IDW, Zweifelsfragen zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung und deren Prüfung (Stand: 26.2.2021) Das IDW hat Ende Februar seinen Hinweis „Zweifelsfragen zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung und deren Prüfung“ aktualisiert. Neu aufgenommen wurden u. a. Fragen zur Prüfung und Bilanzierung von November- und Dezemberhilfen sowie zur Bilanzierung von Mietzugeständnissen.

I. Abschlussprüfer zugleich prüfender Dritter bei der Beantragung von Corona-Hilfen

[i]Kein Ausschluss als AbschlussprüferInsbesondere zur Erlangung von Abschlagszahlungen ist/war es erforderlich, Anträge nach der Überbrückungshilfe II oder III über einen „prüfenden Dritten“ (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt) zu stellen. Das IDW stellt klar, dass die Beantragung für einen Prüfungsmandanten nicht zu einem Ausschluss als Abschlussprüfer führt, wenn der Wirtschaftsprüfer die Daten nicht selbst ermittelt hat, sondern lediglich die Angaben des Antragstellers auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen (Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuerjahreserklärung etc.) auf ihre Nachvollziehbarkeit gewürdigt hat. Strengere Regeln bestehen nach EU-APrVO bei kapitalmarktorien...