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Corona | Update zu den staatlichen Finanzhilfen
Die November- und Dezemberhilfe EXTRA (Schadensausgleich) sind umgesetzt. Unternehmen können jetzt auch Corona-Hilfen von mehr als 2 Mio. € beantragen. Der Höchstbetrag für die monatlichen Abschlagszahlungen bei der Überbrückungshilfe III wurde auf 200.000 €/mtl. erhöht. Seit dem können auch größere vom Lockdown betroffene Unternehmen (> 750 Mio. € Umsatz) in einzelnen Branchen die Überbrückungshilfe III beantragen (in den FAQ bisher noch nicht berücksichtigt). [i]Jahn, NWB 4/2021 S. 250Hersteller und Großhändler von verderblicher Ware für die Gastronomie sowie den Garten- und Gemüsebau können die Sonderregelung für Einzelhändler nun auch in Anspruch nehmen. Das BMWi hat seine FAQ zur Überbrückungshilfe III aktualisiert. Dort finden sich jetzt auch Beispiele zur Warenwertabschre...