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Lohnsteuer | Gutscheine und Geldkarten – Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug
Im Rahmen des sog. JStG 2019 wurden die Sachbezüge steuerlich neu definiert. Durch eine Ergänzung in § 8 Abs. 1 EStG wurde geregelt, dass „zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten“, grds. Geldleistungen sind. Davon ausgenommen sind nach Satz 3 der Vorschrift „Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erfüllen“. Für die Berücksichtigung der Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG ist nunmehr eine Nichtbeanstandungsregelung für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen worden. Nach der [i]Ein Gast-Editorial hierzu lesen Sie in der NWB 11/2021ist es abweichend von § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG nicht zu beanstanden, wenn Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von W...