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BBK Nr. 6 vom

Das Ende der Übergangsregelung: Fiskalisierung der Kassen ab 1.4.2021

Countdown für die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung

Tobias Teutemacher und Patrick Krullmann

Trotz anhaltenden Corona-Lockdowns gehen die Nichtbeanstandungsregelungen von Bund und Ländern zur Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (zTSE) in sämtliche elektronischen Aufzeichnungssysteme nicht in die Verlängerung. Somit müssen ab dem ca. 2,1 Mio. Kassensysteme final umgerüstet sein oder es droht im Falle einer Kassen-Nachschau ein Bußgeld bis zu 25.000 €. Welche Anforderungen müssen elektronische Aufzeichnungssysteme quasi ab sofort erfüllen, um den Vorgaben des § 146a AO zu genügen? Und: Wie erfolgt die Absicherung durch eine zTSE im Detail?

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Umsetzung des Kassengesetzes

Ab dem müssen grundsätzlich alle elektronischen Aufzeichnungssysteme mit einer zTSE ausgerüstet sein. Aber nicht nur das, auch alle anderen Anforderungen an die Kassenführung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme müssen nunmehr erfüllt werden, also z. B. Einzelaufzeichnungspflicht, Belegausgabepflicht, Verpflichtung zur Meldung elektronischer Aufzeichnungssysteme, Sanktionierung von Verstößen. So sollen zukünftig Manipulationen durch eine sichere Signierung aller Geschäftsvorfälle ...