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§ 6 EStG Bewertung von Rückstellungen für Zuwendungen anläßlich eines Dienstjubiläums
Bezug:
Nach dem (BStBl 1993 I S. 898) kann für die Bewertung von Rückstellungen für Zuwendungen anläßlich eines Dienstjubiläums neben dem Teilwertverfahren auch ein sog. Pauschalwertverfahren angewandt werden. Dabei sind die Werte zwingend zugrunde zu legen, die sich aus der Anlage zu dem (a.a.O.) ergeben.
Die Tabellenwerte beruhen im wesentlichen auf den ”Richttafeln 1983” von Dr. Klaus Heubeck. Diese Richttafeln sind 1998 durch die ”Richttafeln 1998” abgelöst worden. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem enden, sind die bisherigen Tabellenwerte durch die in der Anlage abgedruckten Tabellenwerte, die auf den ”Richttafeln 1998” beruhen, zu ersetzen (vgl. § 52 Abs. 7 a Satz 3 EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 1998).
Höhe des Teilwerts nach dem Pauschalwertverfahren bei Verpflichtung zur Leistung einer Jubiläumszuwendung in Höhe von je 1.000 DM
(Als Rechnungsgrundlagen wurden im wesentlichen die ”Richttafeln 1998” von Prof. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszinsfuß von 5,5 % verwendet)
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abgeleistete Dienstjahre (gerundet) | Leistung der Jubiläumszuwendung nach | |||||||||
15 | 20 | 25 | 30 | 35 | 40 | 45 | 50 | 55 | 60 | |
Dienstjahren | ||||||||||
1 | 15 | 8 | 5 | 3 | 2 | 1 | 1 | 1 | 0 | 0 |
2 | 31 | 17 | 10 | 6 | 4 | 2 | 2 | 1 | 0 | 0 |
3 | 51 | 27 | 16 | 10 | 6 | 4 | 3 | 2 | 1 | 0 |
4 | 73 | 38 | 22 | 14 | 9 | 6 | 4 | 2 | 1 | 0 |
5 | 98 |